Und wieder mal etwas Neues gelernt:
Die Non-Profit-Organisation „Creative
Commons“ (CC) bietet vorgefertigte Lizenzverträge für die
Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte an. CC-Lizenverträge werden
von Urhebern übernommen und in ihrer eigenen Verantwortung
verwendet. Somit stellen sie auch klar, was mit den Inhalten ihrer
Webseiten geschehen darf und was nicht.
Früher gab es nur die Möglichkeit
seine Inhalte entweder gar nicht oder unter dem gesetzlichen
Standardschutz „alle Rechte vorbehalten“ zu veröffentlichen.
Häufig weiß man nicht, ob die gefundenen Medieninhalte im Netz,
bearbeitet, kopiert, verbreitet, verwendet usw. werden dürfen.
Diese Unsicherheiten werden durch CC-Lizenzierung der Inhalte beseitigt.
Es gibt
sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge:

- Inhalte vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Abwandlungen und Bearbeitungen der Inhalte anfertigen
- Inhalte kommerziell nutzen
- Man muss den Namen des Autor bzw. Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen


hier
darf man:
- Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Inhalt kommerziell nutzen
Bedingungen:
- Man muss den Namen des Autor bzw. Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen
- Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder verändert werden


hier
darf man:
- Inhalte vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Abwandlungen und Bearbeitungen der Inhalte anfertigen
Bedingungen:
- Man muss den Namen des Autor bzw. Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen
- Dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden



hier
darf man:
- den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- man muss den Namen des Autors bzw. Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen
- Dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden
- Dieser Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden



hier darf man:
- den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Abwandlungen und Bearbeitungen der Inhalte anfertigen
- man muss den Namen des Autors bzw. Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen
- Dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werde
- Wenn man den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, darf man die daraufhin neu entstandenen Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind


hier darf man:
- das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Abwandlungen und Bearbeitungen der Inhalte anfertigen
- kommerziell nutzen
- man muss den Namen des Autors bzw. Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
- Wenn man das lizenzierte den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, darf man die daraufhin neu entstandenen Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind
Durch Meta-Angaben bei betreffenden Inhalten ist deutlich erkennbar welche der sechs CC-Lizenzen zutrifft. Somit können Nutzer, Suchmaschinen und Browser erkennen, was mit den so markierten Inhalten geschehen darf und was nicht. Zusätzlich können noch Einzelvereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Nutzern getroffen werden (wie z.B. Gewährung weiterer Freiheiten für einen bestimmten Inhalt).
Hier gibt es ein kleines Video zur CC-Einführung "Wanna work together?"(dauert nur 3 Minuten). CC wird sehr schnell und unkompliziert erklärt. Ist also zu empfehlen!
Mehr Informationen gibt es unter http://de.creativecommons.org/